Pflegegrad 5: Leistungen, Geld und Voraussetzungen

Stand: 28.09.2026

Was Pflegegrad 5 2026 an Geld und Leistungen bringt, welche Voraussetzungen gelten – und was der Entwurf zur Pflegereform ab 2027 ändern soll.

Wie viel Geld gibt es?

Leistungen Pflegegrad 5 (2026)
LeistungBetragRechtsgrundlage
Pflegegeld 990 € im Monat § 37 Abs. 1 SGB XI
Pflegesachleistung 2.299 € im Monat § 36 Abs. 3 SGB XI
Kombinationsleistung Pflegegeld und Sachleistung anteilig kombiniert; die Aufteilung gilt 6 Monate § 38 SGB XI
Entlastungsbetrag 131 € im Monat § 45b Abs. 1 SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € im Monat § 40 Abs. 2 SGB XI
Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs-/Kurzzeitpflege) bis 3.539 € pro Jahr § 42a Abs. 1 SGB XI
Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 € je Maßnahme § 40 Abs. 4 SGB XI
Hausnotruf Zuschuss der Pflegekasse möglich Pflegehilfsmittelverzeichnis

Voraussetzungen

Pflegegrad 5 setzt 2026 90 bis unter 90 Gesamtpunkte aus der Begutachtung voraus. Ab 90 Punkten ist Pflegegrad 5 zudem bei einer „besonderen Bedarfskonstellation“ möglich.

Beispiele: umfassender Hilfebedarf bei allen Verrichtungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege – oder eine „besondere Bedarfskonstellation“ unabhängig von den Punkten.

Die Gesamtpunkte stehen im Gutachten des Medizinischen Dienstes unter „5 Ergebnis der Begutachtung“. Sie setzen sich aus sechs Bereichen (Modulen) zusammen, unterschiedlich gewichtet:

Was sich 2027 ändern soll (Entwurf)

Nach dem Entwurf zur Pflegereform (PNOG) sollen ab 1. Januar 2027 neue Punktgrenzen und neue Leistungsnamen gelten. Ein Kabinettsbeschluss war für den 30.09.2026 angestrebt; beschlossen ist das noch nicht.

Punktgrenze Pflegegrad 5: 2026 und 2027 (Entwurf)
20262027 (Entwurf)
ab Punkten 90 90 Entwurf

Die Punktgrenzen ändern sich nach dem Entwurf nicht: Pflegegrad 5 beginnt weiterhin bei 90 Punkten.

Der Entwurf ändert daneben auch die Punktetabelle in Anlage 2: In den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung sollen ab 2027 mehr Einzelpunkte für dieselbe Stufe nötig sein. Bei gleichem Unterstützungsbedarf kann die Neubewertung ab 2027 deshalb ungünstiger ausfallen als heute.

Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn nach dem aktuellen Entwurf auch nach dem 1. Januar 2027 behalten (Besitzstandsschutz) – ein neuer Antrag ist dafür nicht nötig.

Pflegegrad 5: Leistungen heute und ab 2027 (Entwurf)
Leistung 2026Betrag 2026ab 2027 (Entwurf)
Pflegegeld 990 € Entlastungsbudget: 1.079 € Entwurf
Pflegesachleistung 2.299 € Sachleistungsbudget: 2.529 € Entwurf
Entlastungsbetrag 131 € Sozialraumbudget: bis 175 € (unter 25 Jahren: bis 300 €) Entwurf
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € entfällt, im Entlastungsbudget enthalten Entwurf
Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € Überbrückungsbudget: 2.285 € pro Jahr Entwurf

Das Entlastungsbudget soll künftig auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und geplante Verhinderungspflege abdecken.

Pflegegrad 5 beantragen oder erhöhen

Ein Pflegegrad wird nicht automatisch vergeben: Sie beantragen ihn bei der Pflegekasse. Bei einer Verschlechterung können Sie eine Höherstufung beantragen.

Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt

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Quellen