Pflegegrad 2026 oder 2027: Was steht Ihnen zu?
Stand: 28.09.2026 · Reform 2027: Entwurf, noch nicht beschlossen
Wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn. Für neue Anträge sollen ab 2027 höhere Punktgrenzen gelten. Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen.
Ihr Pflegegrad bleibt.
Nach dem aktuellen Entwurf behalten alle, die schon einen Pflegegrad haben, diesen auch nach dem 1. Januar 2027 (Besitzstandsschutz). Sie müssen deshalb nichts neu beantragen.
Die Gesamtpunkte stehen im Gutachten des Medizinischen Dienstes unter „5 Ergebnis der Begutachtung“.
Bitte geben Sie eine Zahl zwischen 0 und 100 ein, z. B. 48,75.
Diese Schätzung ersetzt keine Begutachtung. Der Medizinische Dienst prüft viele Einzelkriterien in sechs Bereichen; hier geben Sie nur einen groben Eindruck pro Bereich an. Das Ergebnis kann um einen Pflegegrad oder mehr abweichen. Ihre Antworten bleiben auf diesem Gerät und werden nicht gespeichert oder übertragen.
Sonderfall: Pflegegrad 5 ist auch unter 90 Punkten möglich, wenn eine „besondere Bedarfskonstellation“ vorliegt (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Das kann diese Schätzung nicht erkennen.
Schraffiert: hier verlieren Menschen nach dem Entwurf einen Pflegegrad.
Punktegrenzen heute und nach dem Entwurf
| Pflegegrad | Heute (2026) | Ab 2027 Entwurf |
|---|---|---|
| 1 | 12,5 bis unter 27 | 15 bis unter 30 |
| 2 | 27 bis unter 47,5 | 30 bis unter 50 |
| 3 | 47,5 bis unter 70 | 50 bis unter 70 |
| 4 | 70 bis unter 90 | 70 bis unter 90 |
| 5 | ab 90 | ab 90 |
Markierte Zeilen: Hier steigt die Untergrenze nach dem Entwurf. Wer knapp darüber liegt, bekäme ab 2027 einen Pflegegrad weniger.
Leistungen je Pflegegrad
Heute, im Monat, bei Pflege zu Hause.
- Pflegegrad 1131 € EntlastungsbetragDetails zu Pflegegrad 1
- Pflegegrad 2347 € PflegegeldDetails zu Pflegegrad 2
- Pflegegrad 3599 € PflegegeldDetails zu Pflegegrad 3
- Pflegegrad 4800 € PflegegeldDetails zu Pflegegrad 4
- Pflegegrad 5990 € PflegegeldDetails zu Pflegegrad 5
Pflegegrad 1 ab 2027: Kein Entlastungsbetrag mehr, dafür Pflegebegleitung Entwurf
Was sich 2027 ändern soll
Für neue Anträge ab dem 1. Januar 2027 sollen höhere Punktgrenzen gelten: Pflegegrad 1 ab 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27 und Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5. Zusätzlich sollen einzelne Bereiche (Mobilität, Selbstversorgung, Alltag) strenger bewertet werden, sodass dieselbe Situation weniger Punkte ergeben kann. Das Pflegegeld soll im Entlastungsbudget aufgehen, bei Pflegegrad 3 zum Beispiel 638 € Entwurf statt heute 599 €. Das Entlastungsbudget soll künftig auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und geplante Verhinderungspflege abdecken.