Entlastungsbudget: zwei Bedeutungen, einfach erklärt

Stand: 28.09.2026 · Referentenentwurf vom 05.06.2026, noch nicht beschlossen

Mit „Entlastungsbudget“ ist heute meist der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeint. Nach dem Entwurf zur Pflegereform soll ab 2027 etwas ganz anderes so heißen: der monatliche Betrag, der das Pflegegeld ersetzt.

Heute (seit 1.7.2025): der Gemeinsame Jahresbetrag

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Topf. Im Gesetz heißt er „Gemeinsamer Jahresbetrag“ (§ 42a SGB XI). „Entlastungsbudget“ ist nur der übliche Name im Alltag.

Ab 2027 (Entwurf): das Entlastungsbudget statt Pflegegeld

Nach dem Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll das Pflegegeld ab 2027 „Entlastungsbudget“ heißen. Es wird monatlich gezahlt, je nach Pflegegrad:

Pflegegeld heute und geplantes Entlastungsbudget, je Monat
PflegegradPflegegeld heute (2026)Entlastungsbudget ab 2027 Entwurf
Pflegegrad 2347 €386 €
Pflegegrad 3599 €638 €
Pflegegrad 4800 €889 €
Pflegegrad 5990 €1.079 €

Pflegegrad 1 bekommt weder heute Pflegegeld noch nach dem Entwurf ein Entlastungsbudget (Leistungen bei Pflegegrad 1).

Das Entlastungsbudget soll künftig auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und geplante Verhinderungspflege abdecken. Heute gibt es dafür eigene Leistungen. Der höhere Monatsbetrag ist deshalb kein reines Plus. Neue Fälle mit Pflegegrad 2 oder 3 sollen in den ersten drei Monaten nur die Hälfte erhalten Entwurf.

Und der heutige Gemeinsame Jahresbetrag? § 42a SGB XI soll gestrichen werden. An seine Stelle tritt das Überbrückungsbudget für akute Situationen und Kurzzeitpflege: 1.855 € im Jahr bei Pflegegrad 2 und 3, 2.285 € bei Pflegegrad 4 und 5 Entwurf.

Vergleich: heute und nach dem Entwurf

Die zwei Bedeutungen von „Entlastungsbudget“
Heute: Gemeinsamer JahresbetragAb 2027: Entlastungsbudget Entwurf
Rechtsgrundlage§ 42a SGB XI (geltendes Recht)§ 37 SGB XI in der Fassung des Entwurfs
Was es istfasst seit 1.7.2025 Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Betrag zusammenersetzt das Pflegegeld
ZahlungJahresbetrag, bis 3.539 €monatlich, 386 € bis 1.079 € je nach Pflegegrad
Werab Pflegegrad 2Pflegegrad 2 bis 5
WofürVerhinderungspflege und Kurzzeitpflegefreie Verwendung wie heute das Pflegegeld, künftig auch für Verbrauchsmittel und geplante Verhinderungspflege
Was danach kommtsoll 2027 gestrichen werden; Nachfolger: Überbrückungsbudget, 1.855 € oder 2.285 € im Jahrab 2028 jährliche Anpassung an die Preise geplant

Ein Beispiel

Frau K. hat Pflegegrad 3 und wird von ihrer Tochter zu Hause gepflegt. Die Tochter fährt zwei Wochen in den Urlaub, ein Pflegedienst übernimmt in dieser Zeit.

Wie hoch die Beträge am Ende wirklich sind, entscheidet erst das beschlossene Gesetz.

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Quellen